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Recht haben - Recht bekommen

Sozialrecht ganz praktisch
Vertretungsprofessorin Britta Tammen, Hochschule Neubrandenburg
Harald Thomé
, Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht, Wuppertal

Immer mehr Menschen sind auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen, z.B., weil ihre Arbeitseinkünfte so gering sind. Insbesondere auch alleinerziehende Mütter sind vielfach auf diese ergänzenden Leistungen angewiesen. Teilweise leben ganze Familien von „Hartz IV“. Das nötige Handlungs- und Anwendungswissen für Fachkräfte, die sich einem sozialanwaltlichen Arbeitsansatz verpflichtet fühlen, wird im Rahmen dieses Praxisworkshops anschaulich vermittelt.

Fr/Sa 26./27.10.2012
Seminar: F 16-2012
 

Worum geht es?

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Ebenso wichtig wie die Entwicklung von Ausstiegsszenarien aus den beschriebenen Karrieren ist das Wissen um die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für diese Menschen. Was steht ihnen zu, welche Pflichten und Obliegenheiten haben sie, was gibt es regulär von Amts wegen, was kann zusätzlich beantragt werden? Wie reagiert man, wenn zustehendes Recht nicht gewährt wird? Wie sieht es mit dem Rechtsschutz für diese Menschen aus? Das SGB II ist durch Einführung des Regelbedarfsfeststellungsgesetzes Anfang 2011 wesentlich geändert worden.

Die Rahmenbedingungen der Anrechnung von Einkommen wurden erheblich verändert, so z.B. die Befugnisse zur Aufrechnung von Darlehen und behördlichen Ansprüchen im Leistungsbezug bis hin zur Pauschalierung von Miete- und Heizkosten durch die Satzungsermächtigung.

Nach fast einem Jahr neuer Rechtslage soll versucht werden, hier ein Resümee zu ziehen, welche Auswirkungen sich bei den Betroffenen, für die Praxis der sozialen Arbeit, die SGB II – Leistungsträger bis hin zu den Rechtsanwälten und in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung ergeben haben.

In der Fortbildung werden einzelne Themenkomplexe aus juristischer und aus Sicht der sozialanwaltlichen Beratung näher untersucht.
Die genauen Themenkomplexe lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher benennen, sie werden voraussichtlich in weiten Teilen Fragen der

  • allgemeinen Existenzsicherung (Einkommensanrechnung, Leistungsgewährung allgemein) und
  • Unterkunftskosten und Heizung betreffen.

Hier wird von Seiten des Veranstalters erst kurz vor der Veranstaltung entsprechend der bis dahin aktuellen Themenkomplexe, eine Akzentuierung  vorgenommen.

Der erste Seminartag wird von Harald Thomé vom Verein Tacheles e.V., einem ausgewiesenen Praktiker, gestaltet und führt in die sozialrechtliche Praxisanwendung ein. Am zweiten Seminartag werden von Vertretungsprofessorin Tammen relevante, aktuelle Gerichtsurteile vorgestellt und kommentiert und damit der Fokus auf die Rechtsanwendung gelegt.

Fachkräfte aus der Sozialarbeit erhalten hier ein fundiertes, aktuelles und anwendungsbezogenes, sozialrechtliches Grundlagenwissen, welches unmittelbar in die Beratung von armen Menschen umgesetzt werden kann.

Aktuelle Gesetzestexte SGB II / SGB XII, SGB I/X sollten zu der Veranstaltung mitgebracht werden (z.B. Existenzsicherungsrecht – SGB II, XII, Verfahren, Stascheit: Gesetze für Sozialberufe. Nomos Verlag).


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Termin(e): Fr/Sa 26./27.10.2012
Referent/in: Vertretungsprofessorin Britta Tammen, Hochschule Neubrandenburg,
Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht, Wuppertal
Zielgruppe:
Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der Sozialen Arbeit (z.B. BetreuerInnen, SchuldnerberaterInnen, ArbeitslosenberaterInnen, FamilienhelferInnen, SuchtberaterInnen), die im Rahmen ihrer Tätigkeiten auf rechtliche Fragen ihrer Klientinnen und Klienten eingehen
Teilnehmerzahl: min. 14  |  max. 20
Teilnahmegebühr: 165 € inkl. Seminarmaterialien, Mittagessen bzw. Imbiss und Pausenerfrischungen
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Anmeldeschluss: 05.10.2012
Seminarnummer: F 16-2012
Anmeldung: AnmeldeformularFragen zum Seminar?
   

 

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